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Schuldner- und Insolvenzberatung

Wir bieten Ratsuchenden im Oberallgäu Hilfe bei der Erstellung eines Haushaltsplans. Wir beraten und unterstützen bei Maßnahmen des Pfändungsschutzes. Wir stellen P-Konto-Bescheinigungen nach § 850 k Abs. II ZPO aus. 

Wir beraten über Möglichkeiten außergerichtlicher Schuldenregulierung, aber auch bei der Vorbereitung und Stellung eines Insolvenzantrags und im Insolvenzverfahren. Wir sind für Sie da beim Umgang mit Gläubigern und Gerichtsvollziehern. Wir helfen beim Kontakt mit Banken und Behörden.

Termin erforderlich
Kontakt

Sandra Westermann

Monika Löwenstein

Patricia Graf

Unsere Verwaltung (Frau Herzog) erreichen Sie montags und mittwochs von 8-12 Uhr Sie :

Ulrike Herzog