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Begleiteter Umgang

Der begleitete Umgang hilft bei der Anbahnung, Wiederherstellung und Begleitung von Eltern-Kind Kontakten in schwierigen Trennungssituationen. Auch unterstützen wir Familien bei der Kontaktpflege, deren Kinder in Pflegefamilien oder anderweitig außerfamiliär untergebracht sind.

Dieser Dienst wird in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt ausgeübt. 

Kontakt

Bettina Schneider

Begleiteter Umgang ist eine Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe und muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Begleiteter Umgang ist eine Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe und muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.