Caritas Allgäu

Begleiteter Umgang

Jedes Kind hat Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Der begleitete Umgang ist ein unterstützendes Angebot für Familien, die nicht mehr zusammen leben, aber weiterhin den Kontakt und die persönliche Beziehung von beiden Elternteilen zum Kind aufrecht erhalten wollen, dies aber alleine nicht mehr schaffen.

Unser Dienst für Sie:

  • Anbahnung, Wiederherstellung, Begleitung von Eltern-Kind Kontakten in schwierigen Trennungssituationen

  • Unterstützung und Förderung der Beziehung zum Elternteil mit dem das Kind nicht zusammenlebt.

Diese Dienste werden in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt ausgeübt.

 

Zum Wohl des Kindes

Frau S. und Herr B. trennen sich, nachdem sie sich in den letzten Monaten nur noch Vorwürfe an den Kopf geschmissen haben, nur noch streiten und sie keinerlei Basis für eine gemeinsame Zukunft mehr sehen. Herr B. zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, kommt vorübergehend bei einem Freund unter,  der gemeinsame fünfjährige Sohn Lukas bleibt bei der Mutter wohnen. Enttäuschung, Wut und Unverständnis über den Partner bleiben bei Beiden bestehen. Neben der belastenden Trennungssituation kommen finanzielle und damit auch  existenzielle Schwierigkeiten dazu.

Lukas leidet sehr unter der Trennungssituation. Er kann nachts nicht mehr gut schlafen, beginnt einzunässen und ist auch im Kindergarten unkonzentriert und gegenüber anderen Kindern zeigt er sich aggressiv und schlägt gleich zu. Es belastet ihn, dass seine Mama negativ über seinen Papa redet und dass sie nicht will, dass er seinen Papa sehen darf. Er mag doch Beide und möchte Beide um sich haben.

Auch Herr B. möchte seinen Sohn regelmäßig sehen und sieht es nicht ein, dass er gegenüber seiner Ex-Partnerin klein bei geben soll. Lukas ist der Spielball für Beide geworden, sie benutzen Lukas, haben dadurch ein Ventil für ihre persönlichen Verletzungen und Enttäuschungen gefunden.

 

Das ansässige Jugendamt wird eingeschaltet und nach mehreren Gesprächen mit Frau S. und Herrn B. wird ein begleiteter Umgang zwischen Herrn B. und Lukas verbindlich vereinbart. Die Kontakte werden von einer Sozialpädagogin der Caritas im Familienzentrum  begleitet. Lukas wird zum vereinbarten Zeitpunkt von seiner Mutter ins Familienzentrum gebracht. Dort empfängt die Mitarbeiterin Lukas. Herr B. kommt hinzu, beide können nun miteinander Zeit verbringen, spielen, reden und auch miteinander lachen. Die Mitarbeiterin ist zum Schutz von Lukas immer anwesend, so dass Herr B. z. B. gegenüber seinem Sohn nicht negativ über seine frühere Partnerin sprechen kann. Am Ende des begleiteten Umgangs verabschiedet sich Lukas von seinem Vater und wird von seiner Mutter wieder im Familienzentrum abgeholt.

Lukas tun diese Treffen mit seinem Vater sehr gut. Nach einem halben Jahr sind beide Elternteile dazu in der Lage, regelmäßige Treffen von Lukas mit seinem Vater ohne sozialpädagogische Begleitung zu vereinbaren und positiv für Lukas zu gestalten.